Allgemeine Geschäftsbedingungen Bewegungsparcours am Sonntag
Teilnahmebedingungen
Buchung und Bezahlung
Die Buchung des Angebots erfolgt online über die Homepage des Anbieters.
Die Bezahlung vor Ort in der Turnhalle am Tag des Angebots. Die Gebühr für das Angebot ist bar und nach Möglichkeit passend den Kursleiter*innen auszuhändigen.
Sollte es aufgrund technischer Einschränkungen in den Sportstätten oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, Leistungen zu erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Mindestteilnehmerzahl
Wir behalten uns vor, das Angebot bei zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen.
Versicherungsschutz
Die Teilnahme am Angebot ist freiwillig. Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführende sind über ihre persönliche Krankenversicherung grundsätzlich krankenversichert. Für jede*n Teilnehmer*in bzw. deren Aufsichtsführende ist der Abschluss oder das Bestehen einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung zu empfehlen.
Eine minderjährige Person darf nur dann am Angebot teilnehmen, wenn es durch eine*n Sorgeberechtigte*n oder eine sonstige erwachsene Person begleitet wird. Die sorgeberechtigte Person bzw. der*die begleitende Erwachsene übernehmen für die gesamte Zeit in den angemieteten Räumen des Veranstalters bzw. dem Veranstaltungsgelände die Aufsichtspflicht. Die sonstige begleitende Person hat auf Verlangen der Leiter*innen des Angebots die Bevollmächtigung der Aufsichtspflicht für die am Angebot teilnehmende minderjährige Person nachzuweisen.
Den Anweisungen der Leiter*innen des Angebots ist Folge zu leisten. Ist das Kind nicht in der Lage, diese umzusetzen, sind die Leiter*innen des Angebots berechtigt, die Teilnahme zu unterbrechen oder zu beenden.
Die Aufsichtspflichtigen sind verpflichtet, die Leiter*innen des Angebots selbständig vor dem jeweiligen Sportkurs darüber in Textform zu informieren, wenn der*die Teilnehmer*in relevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die die Leistungsfähigkeit limitieren.
Es wird keine Verantwortung/Haftung für gesundheitliche oder sachliche Schäden übernommen, die auf dem unsachgemäßen oder fehlerhaften Gebrauch der Geräte, Sportmaterialien oder Einrichtungen basieren, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die
sachgemäße Verwendung werden die Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden vor dem Angebot belehrt. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit einer Person). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, von den Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
Den Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Leiter*innen des Angebots werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Datenschutz
Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden zu schützen, indem wir deren persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben.

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