Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurse

Teilnahmebedingungen

Buchung und Bezahlung

Teilnahme als Selbstzahler*in

Wir bitten um Überweisung der Kursgebühr innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages. Die Kontodaten werden allen Selbstzahler*innen zugesendet.

Es ist möglich, pro Kurs maximal 2 Fehlstunden nachzuholen (je nach Verfügbarkeit). Dazu ist bitte eine Anfrage an hallo@hopsefrosch.de zu senden.

Für nicht in Anspruch genommene Stunden kann keine Erstattung gewährt werden.

Sollte es aufgrund technischer Einschränkungen in den Sportstätten oder aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, Leistungen zu erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Teilnahme mit AOK Gutschein „Junge Familie“

Die Teilnahme am Kursangebot „Junge Familie“ ist mit AOK-Gutschein kostenfrei. Der AOK-Gutschein ist den  Kursleiter*innen vor Ort zu übergeben. Gemäß den Richtlinien der Krankenkasse wird von den Teilnehmer*innen eine 80%-ige Kursteilnahme verlangt.

Unterschreitet der*die Teilnehmer*in die Anwesenheitspflicht, muss er*sie die Kosten des Kurses laut AOK Sachsen selbst bezahlen. Sollten aufgrund von Krankheit die Anzahl der Einheiten nicht erfüllt werden, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Rücktrittsgebühren als Selbstzahler*in

Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme ist eine schriftliche Abmeldung an hallo@hopsefrosch.de erforderlich. Zusätzlich bei krankheitsbedingten Absagen bitten wir um Vorlage eines Attestes.

Bei Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

  1. Ein schriftlicher Rücktritt per E-Mail bis 2 Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei.
  2. Bei schriftlichem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor Kursstart sind 50% der Kursgebühr fällig.
  3. Ab Kursbeginn muss die volle Kursgebühr gezahlt werden.
  4. Bei krankheitsbedingtem Rücktritt während des Kurses bitten wir um Vorlage eines Attestes. Nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten bei ärztlichem Attest werden teilweise zurückerstattet (max. 50,-€).
Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Woche vor Kursbeginn abzusagen. Eingezahlte Beträge und Gutscheine werden in vollem Umfang erstattet.

Versicherungsschutz

Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig. Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführende sind über ihre persönliche Krankenversicherung grundsätzlich krankenversichert. Für jede*n Teilnehmer*in bzw. deren Aufsichtsführende ist der Abschluss oder das Bestehen einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

Eine minderjährige Person darf nur dann am Kurs teilnehmen, wenn es durch eine*n Sorgeberechtigte*n oder eine sonstige erwachsene Person begleitet wird. Die sorgeberechtigte Person bzw. der*die begleitende Erwachsene übernehmen für die gesamte Zeit in den Sportstätten des Veranstalters bzw. dem Veranstaltungsgelände die Aufsichtspflicht. Die sonstige begleitende Person hat auf Verlangen der Kursleiter*innen die Bevollmächtigung der Aufsichtspflicht für die am Kurs teilnehmende minderjährige Person nachzuweisen.

Den Anweisungen der Kursleiter*innen ist Folge zu leisten. Ist das Kind nicht in der Lage, diese umzusetzen, sind die Kursleiter*innen berechtigt, die Teilnahme zu unterbrechen oder zu beenden.
Die Aufsichtspflichtigen sind verpflichtet, die Kursleiter*innen selbständig vor dem jeweiligen Sportkurs darüber in Textform zu informieren, wenn der*die Teilnehmer*in relevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die die Leistungsfähigkeit limitieren.

Es wird keine Verantwortung/Haftung für gesundheitliche oder sachliche Schäden übernommen, die auf dem unsachgemäßen oder fehlerhaften Gebrauch der Geräte, Sportmaterialien oder Einrichtungen basieren, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Über die
sachgemäße Verwendung werden die Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden vor dem Kurs belehrt. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper
oder Gesundheit einer Person). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, von den Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadensersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Den Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Kursleiter*innen werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

Datenschutz

Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller Teilnehmer*innen bzw. deren Aufsichtsführenden zu schützen, indem wir deren persönliche Daten nicht an Dritte weitergeben.

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